Es ist nicht einfach, sich mit existentiellen Fragen auseinanderzusetzen, die Krankheit, Leiden und auch Sterben betreffen. Für diese Überlegungen sollten Sie sich Zeit nehmen und nicht unter Druck setzen lassen.
In einer Patientenverfügung können Sie für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit im Voraus festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten. So können Sie ihr Selbstbestimmungsrecht wahren und Einfluss nehmen auf eine spätere Behandlung, auch wenn Sie sich durch einen Unfall oder eine Krankheit nicht mehr äußern können. Die Festlegungen in ihrer Patientenverfügung bedeuten, dass Sie selbst die Verantwortung für die Folgen übernehmen. Am Ende ihrer persönlichen Willensbildung kann aber auch die Entscheidung stehen, keine Patientenverfügung zu erstellen. Sie sollten sich aber bewusst werden, dass Sie dann möglicherweise unter Umständen Abhängigkeiten und Fremdbestimmung in Kauf nehmen müssen.
Im Internet können Broschüren diesbezüglich angefordert bzw. heruntergeladen werden:
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz,
Broschüre „Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung“ www.bmjv.de/DE/Themen/VorsorgeUndPatientenrechte - Bayrisches Staatsministerium der Justiz,
Broschüre „Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter“
www.justiz.bayern.de/service/broschueren
Die Broschüren sind auch über den Buchladen erhältlich.
Unser Verein bietet außerdem jedes Jahr einen Informationsabend bezüglich der Ausführung der Patientenverfügung an. Unter Aktuelles finden Sie die Daten des nächsten Vortrages.